Schulträger und Unterrichtsorte

Träger ist die
Musikschule Ostkreis Hannover e.V., 31303 Burgdorf.
Unterrichtsorte der Musikschule sind Burgdorf, Lehrte,
Sehnde und Uetze.An-
und Abmeldung

1. Anmeldungen zur
Teilnahme am Unterricht sind auf dem entsprechenden
Vordruck schriftlich vorzunehmen.
2. Anmeldungen werden erst durch die Bestätigung der
Musikschule rechtswirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme
besteht nicht.
3. Eine Abmeldung des Schülers ist möglich:
a) innerhalb der Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen zum 31.03. (Stichtag 15.03.),
b) zum Ende des Kalenderjahres (31.12.) mit einer Frist von 6 Wochen (Stichtag 15.11.),
c) zum Ende des Monats, in dem die Sommerferien enden:
31.07. (Stichtag: 15.06.) oder 31.08. (Stichtag: 15.07.).
Die Abmeldung muss der Geschäftsstelle der Musikschule
schriftlich mitgeteilt werden. Abmeldungen an die Adresse
von Lehrkräften sind nicht rechtswirksam.
4. In begründeten Ausnahmefällen kann mit der
Schulleitung eine vorzeitige Kündigung vereinbart
werden.
5. Über den Wechsel in andere Unterrichtsgruppen oder zu
einer anderen Lehrkraft entscheiden die Fachlehrer und
die Musikschulleitung.
Teilnahme am
Unterricht

1. Die Schüler sind
zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des
Unterrichts verpflichtet. Ist ein Schüler verhindert,
muss dies der Lehrkraft vom Erziehungsberechtigten
rechtzeitig vorher mitgeteilt werden. In begründeten
Ausnahmefällen kann in Absprache mit dem Fachlehrer und
der Musikschulleitung Ersatz geleistet werden.
2. Durch tägliches häusliches Üben leisten die
Musikschüler ihren notwendigen Beitrag zu einer
sinnvollen Gestaltung des wöchentlichen Instrumental-
und /oder Vokalunterrichts.
3. Zu einer sinnvollen Gestaltung des wöchentlichen
Instrumental- und /oder Vokalunterricht gehört
selbstverständlich die Teilnahme an den Zusatz- und
Ergänzungsfächern (in der Regel ab dem dritten Jahr
Instrumentalausbildung), ebenso wie die Teilnahme an der
jährlichen Musikwoche in den Herbstferien und / oder die
Teilnahme an internationalen Jugendbegegnungen der
Musikschule Ostkreis Hannover e.V.
4. Die aktive und passive Teilnahme an Veranstaltungen
sind Bestandteil der Ausbildung und fördern in hohem
Maße die musikalische Entwicklung der Musikschüler.
5. Ein Schüler kann wegen wiederholt unentschuldigten
Fehlens oder aus Gründen, die eine Fortsetzung des
Unterrichts nicht sinnvoll erscheinen lassen, in
Absprache mit dem Fachlehrer von der Musikschulleitung
entlassen werden. Gebühren entfallen vom Zeitpunkt des
Ausschlusses.
6. In allen Kursen, die jeweils neu beginnen, gelten die
ersten sechs Monate als Probezeit.
7. Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.
Instrumente

Grundsätzlich muss
der Schüler bei Beginn des Instrumentalunterrichts ein
Instrument zur Verfügung haben. Mietinstrumente können
im Rahmen der Bestände der Musikschule für max. 1 Jahr
an die Schüler vergeben werden. Die Mietgebühr ist in
der Gebührenordnung festgelegt.
Unterrichtsgebühren

Die Höhe der
Gebühren regelt die Gebührenordnung der Musikschule.
Unterricht

1. Das Musikschuljahr
beginnt jeweils am 01, Januar und endet am 31. Dezember.
2. Die Unterrichtszeit beträgt gemäß der jeweils
gültigen Gebührenordnung 30/45/60 Minuten wöchentlich.
3. Die Ferien- und Feiertagsordnung der
allgemeinbildenden Schulen gilt auch für den Unterricht
der Musikschule.
4. Unterrichtsausfall: Ist der Lehrer länger als eine
Woche / Quartal verhindert, verpflichtet sich die
Musikschule für eine angemessene Vertretung zu sorgen.
Andernfalls erfolgt eine Rückvergütung der jeweiligen
Unterrichtsgebühr.
Haftung

Die Schüler der
Musikschule sind unfallversichert. Eine weitergehende
Haftung der Musikschule für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden, die bei der Teilnahme an
Veranstaltungen der Musikschule eintreten, besteht nicht;
es sei denn, der Schaden ist auf vorsätzliches Handeln
der Musikschule zurückzuführen.
Der Vorstand,
Der Vorstand 31303 Burgdorf, 19.02.2009